Bauplanungsbüro Andreas Blenk
Architektur fürs Leben Seit 1995 |
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VOB |
VOB: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen |
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Vollgeschoss |
Vollgeschoss: der Begriff des Vollgeschosses hat Bedeutung bei der Ermittlung von Geschosszahlen und Geschossflächenzahlen und bei der Einstufung von Gebäuden hinsichtlich der Anforderungen des Brandschutzes und der Anforderungen an Treppen, Treppenräume so wie Aufzugsanlagen. Nach BauNVO § 17 wird das Maß der baulichen Nutzung unter anderem durch die zulässige Zahl der Vollgeschosse bestimmt. Die Definition für Vollgeschoss unterscheidet sich in den Bauordnungen verschiedener Bundesländer. Bestandteile der Definition sind die mittlere Mindestraumhöhe (lichte Raumhöhe) oder mittlere Mindestgeschosshöhe, das Größenverhältnis zu ggf. darunter liegenden Vollgeschossen und die Lage zur Geländeoberfläche. |
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Vollwärmeschutz |
Vollwärmeschutz: Auf die Außenwände, von außen aufgebrachte Dämmschicht |
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Vorkaufsrecht |
Vorkaufsrecht: |