Bauplanungsbüro Andreas Blenk
Architektur fürs Leben Seit 1995 |
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Landesbauordnung |
Landesbauordnung: |
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Leerrohr |
Leerrohr: Als Leerrohr wird in der Bauwirtschaft ein starres oder flexibles Rohr aus Kunststoff oder Metall zur Installation von elektrischen Leitungen bezeichnet. In Gebäuden |
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Luft-Wärmepumpe |
Luft-Wärmepumpe: als Wärmequellen stehen Außenluft, Abwärme aus Räumen, Abluft aus Lüftungsanlagen u.s.w. zur Verfügung. |